





Weenzen: Viel Platz im EFH mit Einliegerwohnung!
Diese Immobilie wurde 1978 in einer ruhigen Anliegerstraße Weenzens errichtet. Es handelt sich um einen Massivbau mit Keller- bzw. Sockelgeschoss.
Das Haus verfügt über eine Gesamtwohnfläche von ca. 205,92 m². Ca. 123,95 m² Wohnfläche entfallen auf die bislang selbst genutzte Hauptwohnung. Die restlichen ca. 81,97 m² Wohnfläche verteilen sich auf drei gut geschnittene Räume der Einliegerwohnung im Sockelgeschoss - ideal für eine weitere Generation im Haus.
Im Erdgeschoss befinden sich neben der Küche, dem Gäste-WC und dem Duschbad, zwei Schlafzimmer und das großzügige Wohn-/Esszimmer mit direktem Zugang zu einer der beiden Terrassen. Wer möchte kann ohne große Umbaumaßnahmen die Küche zum Wohn-/Essbereich öffnen und den Bereich noch großzügiger gestalten.
Die Einliegerwohnung verfügt über drei Zimmer, eine Küche und ein weiteres Duschbad. Sie ist von der Hauptwohnung oder über einen separaten Eingang zugänglich.
In den weiteren Räumlichkeiten im Keller ist ausreichend Platz für eine Waschküche, einen Bastel- oder Hobbyraum und/oder Lagerfläche.
Das Dachgeschoss bietet eine zusätzliche Ausbaureserve. Einen Gestaltungsvorschlag können Sie dem Exposè entnehmen.
Zwei Garageneinstellplätze komplettieren das interessante Angebot.
Nach einer liebevollen Generalüberholung werden Sie sich mit Ihrer Familie in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung befindet sich in Weenzen, einem Ortsteil des Fleckens Duingen im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen. Die Immobilie bietet eine gute Verkehrsanbindung, da eine Bushaltestelle nur 500 Meter entfernt ist. In der näheren Umgebung finden Sie eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, wie Supermärkte, Bäckereien, sowie verschiedene Bildungseinrichtungen, darunter eine Grundschule und zwei Kindergärten. Durch die zentrale Lage und die gute Infrastruktur bietet dieses Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eine hervorragende Balance zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholung.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.