





Auf einem ca. 301 m² großen Grundstück steht dieses massiv errichtete Einfamilienhaus aus dem Jahr ca. 1894. Rund 150 m² Wohnfläche eröffnen vielseitige Möglichkeiten für Familien oder Paare mit zusätzlichem Platzbedarf.
Im Erdgeschoss stehen vier Zimmer zur Verfügung, die flexibel genutzt werden können. Drei Räume dienen derzeit als Kinderzimmer, während sich ein weiteres ideal als Büro oder Gästezimmer anbietet. Die frühere Küche wird aktuell als Waschküche verwendet. Wasseranschluss und Starkstrom sind vorhanden, sodass sich bei Bedarf wieder eine Küche einrichten lässt. Ein Tageslichtbad mit Dusche ergänzt diese Ebene.
Das Obergeschoss bildet den Mittelpunkt des Hauses. Hier befinden sich das Schlafzimmer sowie das Wohnzimmer mit Essbereich. Das Tageslichtbad wurde ca. 2011 modernisiert und präsentiert sich zeitgemäß mit Dusche. Die Küche ist praktisch angebunden und sorgt für kurze Wege im Alltag. Im Dachgeschoss steht bereits ein ausgebautes Zimmer zur Verfügung. Ein weiterer Raum bietet zusätzliches Ausbaupotenzial für individuelle Ideen.
Der Garten überzeugt durch seine pflegeleichte Größe und bietet eine gemütliche Sitzecke sowie eine Gartenhütte mit Einbauküche. Damit eignet sich der Außenbereich sowohl für gesellige Abende als auch für ruhige Stunden im Freien.
Das Haus wurde fortlaufend instand gehalten: Die verputzte Fassade erhielt 2014 einen neuen Anstrich. Kunststofffenster mit Zweifachverglasung wurden ca. 2006 eingebaut. In diesem Zuge erfolgte auch die Erneuerung der Elektrik in dreiadriger Ausführung mit FI-Schalter. Rollläden wurden 2014 ergänzt. Die Heizungsanlage stammt aus dem Jahr 2000, der Wasserkessel wurde im November 2025 erneuert.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Die Gemeinde Freden (Leine) liegt im Landkreis Hildesheim. Die naturnahe und ruhige Lage prägt das Ortsbild und schafft ein angenehmes Wohnumfeld mit ländlichem Charakter.
Im Ort selbst sind Einrichtungen des täglichen Bedarfs, eine Grundschule, Kindertagesstätten sowie medizinische Grundversorgung vorhanden. Weitere Einkaufsmöglichkeiten, weiterführende Schulen sowie Fachärzte stehen in den nahegelegenen Städten Alfeld (Leine) und Hildesheim zur Verfügung.
Eine gute Verkehrsanbindung ist durch den Bahnhof an der Bahnstrecke Hannover–Göttingen gewährleistet. Ergänzend sorgen die umliegenden Bundes- und Landesstraßen für eine solide Erreichbarkeit der regionalen Wirtschaftsstandorte.
Die Umgebung bietet vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wander- und Radwege durchziehen das Leinebergland und das Leinetal und ermöglichen Aktivitäten in der Natur. Sportanlagen sowie ein aktives Vereinsleben ergänzen das Angebot vor Ort. Weitere kulturelle und sportliche Einrichtungen befinden sich in den benachbarten Städten.
Insgesamt verbindet Freden (Leine) ruhiges, naturnahes Wohnen mit einer funktionierenden Infrastruktur und einer guten Anbindung an die umliegenden Zentren.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.