Eime: Gut etablierter Gastronomiebetrieb mit Zimmervermietung sucht neuen Besitzer
Willkommen in einem etablierten und gastronomischen Erfolgsprojekt mit Zimmervermietung und einer gepachteten Kegelbahn im Sportheim.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen gut etablierten und äußerst erfolgreich laufenden Gastronomiebetrieb zu übernehmen. Seit Jahren erfreut sich das Restaurant einer treuen Stammkundschaft und genießt einen exzellenten Ruf in der Region.
Das Baujahr 1999 und das großzügige Grundstück von etwa 3.768 m² bieten Raum für gastronomische Vielfalt. Mit einer Gewerbefläche von ca. 478,79 m², darunter ein Saal mit teilweise Fußbodenheizung, ist Platz für kulinarische Ergebnisse geschaffen. Erleben Sie schöne Abende unter freiem Himmel im großzügigen Biergarten. Ein idyllischer Rückzugsort für Genießer in Geselligkeit.
Die Immobilie umfasst vier Zimmer zur Vermietung, eine Wohneinheit im Dachgeschoss (ca. 68 m²) und insgesamt 15-20 Stellplätze für Gäste. Der teilweise unterkellerte Bereich beherbergt einen Kühlraum und weitere Einrichtungen. Der bequeme Zugang zum Restaurant wird durch eine elektrische Schiebetür gewährleistet, während Außenrollos im gesamten Erdgeschoss für Sicherheit und Komfort sorgen.
Mit einer vorhandenen Be-und Entlüftungsanlage sind optimale Bedingungen gegeben.
Bei Interesse oder Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und laden herzlich zu einer Besichtigung ein.
- Baujahr 1999
- Grundstücksgröße ca. 3.768 m²
- Gewerbefläche ca. 478,79 m²
- Wohnfläche Wohneinheit ca. 68 m²
- 4 vermietbare Doppel-oder Einzelzimmer
- 15-20 Einstellplätze
- großzügiger Biergarten vorhanden
- teilweise unterkellert
- teilweise Fußbodenheizung im Saal
- Küche voll ausgestattet
- Kühlräume vorhanden
- Außenrollos im EG überall vorhanden
- Eingangstür elektrisch
- Be- und Entlüftung vorhanden
- Kegelbahn Nachbargebäude gepachtet
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen und dennoch gut angebundenen Umgebung. Öffentliche Verkehrsmittel sind bequem erreichbar und Einkaufsmöglichkeiten liegen in unmittelbarer Nähe. Die Gegend zeichnet sich durch eine familienfreundliche Atmosphäre aus, mit Schulen und Kindergärten in bequemer Reichweite. Zudem bietet die Umgebung grüne Erholungsgebiete sowie diverse Freizeitmöglichkeiten.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.