Hildesheim Bavenstedt: Bürohaus mit exklusiver Penthouse-Wohnung im Bauhausstil
Dieses beeindruckende Wohn- und Bürohaus im modernen Bauhausstil bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten auf einem Grundstück von ca. 882 m². Es umfasst zwei großzügige Büroeinheiten sowie eine exklusive Penthouse-Wohnung. Die Gesamtfläche beträgt ca. 592 m². Alternativ ist die Nutzung des Penthouses als Büro möglich. Der Bauhausstil des Gebäudes ermöglicht eine individuelle Gestaltung und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Das Haus überzeugt mit hochwertiger Ausstattung, darunter Fußbodenheizung, edle Boden- und teilweise Wandbeläge auf allen Etagen sowie moderne Einbauküchen. Ein Fahrstuhl führt bis ins zweite Obergeschoss, während Sicherheit und Komfort durch ein umfassendes System mit Außenkameras, PIN- oder Schlüsselzugang, Gegensprechanlage und Fingerscan-Türen gewährleistet sind. Weitere Highlights sind eine Doppelgarage, 9 Außenstellplätze, LED-Downlights im Penthouse, Arbeitsplatzbeleuchtung in den Büroetagen sowie halbautomatisch verschließende Sicherheitstüren. Diese Immobilie verbindet stilvolle Architektur mit maximaler Flexibilität und Komfort.
• Wohn- und Bürohaus mit zwei Gewerbe- und einer Wohneinheit auf ca. 592 m² Gesamtfläche
• Grundstücksgröße: 882 m²
• Wohneinheit bisher in Eigennutzung, jedoch als Bürofläche nutzbar
• Doppelgarage und 9 Stellplätze
• Fußbodenheizung
• Hochwertige Boden- und teilweise Wandbeläge in allen Etagen
• Getrennte, außenliegende WCs auf beiden Büroetagen
• Fahrstuhl bis ins zweite Obergeschoss
• Gasbrennwertheizung
• 5 Außenkameras mit Sicherheitssystem
• Gebäudezugang über PIN oder Schlüssel
• Kamera- und Gegensprechanlage
• Hochwertige Einbauküchen in allen Etagen
• Bildschirm und Arbeitsplatzbeleuchtung in den Büroetagen
• LED-Downlights im Penthouse
• Halbautomatisch selbstverschließende Sicherheitseingangstür
• Selbstschließende Brandschutztüren im EG und 1. OG, mit Fingerscan-System
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Der Standort befindet sich im Gewerbegebiet von Hildesheim-Bavenstedt. Die Lage zeichnet sich durch eine hervorragende Infrastruktur aus, die sowohl für Unternehmen als auch für Bewohner attraktiv ist. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist optimal: Direkt gegenüber dem Haupteingang befindet sich eine Bushaltestelle, die wochentags alle 30 Minuten bedient wird. Dies gewährleistet eine unkomplizierte und bequeme Erreichbarkeit des Gebäudes für Mitarbeiter, Kunden und Bewohner.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.