





In einer ruhigen Wohnstraße und in Ortsrandlage liegt dieses etwa 1956 erbaute und 1978 um den Windfang erweiterte Haus mit zwei getrennten Wohnungen. In Erd- und Obergeschoss befinden sich jeweils gut aufgeteilte 3-Zimmer-Wohnungen.
Die untere Wohnung ist derzeit noch bewohnt und steht demnächst für eine Modernisierung sowie zur Eigennutzung oder ggf. erneuten Vermietung zur Verfügung. Die obere Wohnung steht bereits seit vielen Jahr leer und bedarf einer umfassenden Modernisierung. Die Wärmedämmung wurde ca. 2009 angebracht.
Der Dachboden ist nicht ausgebaut und bietet bei Bedarf zusätzlichen Stauraum. Es gibt ein Treppenhaus mit jeweiligem Zugang zu den Wohnungen sowie zum Keller. Das Haus ist vollständig unterkellert.
Zudem gibt es ein Wirtschaftsgebäude aus dem Baujahr mit Platz auch für ein Fahrzeug sowie eine einzelne, später erbaute Garage. Auch der Garten bietet Platz für Ihre Ideen und Gestaltung.
Die Immobilie steht mit dem Auszug der Mieter leer zum Verkauf an Selbstnutzer oder ggf. interessierte Anleger und zur entsprechenden Modernisierung.
Sie benötigen eine Immobilie für mehrere Generationen? Für sich selbst und Ihre Lieben suchen Sie ein Zuhause, das Sie nach den eigenen Ideen gestalten können? Weiterer Platz für Ihr Hobby wird eventuell ebenfalls benötigt? Ihr Interesse für diese Offerte ist dann vermutlich bereits geweckt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Weiterführende Informationen erhalten Sie mit dem Exposé - einfach anfordern!
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
Evtl. Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und ohne Gewähr, die Quadratmeterangaben sind Ca.-Werte. Die Ausstattungsmerkmale sind lediglich Beispiele.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Im ruhigen des zur Stadt Springe gehörenden Ortes Gestorf liegt dieses Zweifamilienhaus. Das Springer Stadtzentrum ist ca. zehn Kilometer entfernt. Rund 400 m nah finden sich Bushaltestellen, während die nächste S-Bahn-Station (Bennigsen) weniger als vier Kilometer entfernt ist. Für Familien ist die insgesamt ruhige Lage gut geeignet. Die Grundschule und der Kindergarten sind auch mit dem Fahrrad schnell erreicht, weiterführende Schulen befinden sich in Springe. Im Ort gibt es Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Gastronomie und auch medizinische Versorgung. Felder und Wiesen sind in unmittelbarer Nähe.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.