





Dieses Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1963 steht auf einem großzügigen Grundstück von ca. 1.151 m² und bietet rund 225,97 m² Wohnfläche. Durch einen Anbau im Jahr 1984 wurde zusätzlicher Raum geschaffen und Erd- sowie Dachgeschoss voneinander getrennt, sodass zwei abgeschlossene Wohneinheiten entstanden sind.
Beide Wohnungen sind identisch aufgebaut und verfügen jeweils über Wohnzimmer, Küche, Essbereich, Schlafzimmer, Büro sowie ein Tageslichtbad mit Badewanne und Dusche.
Die Küche im Erdgeschoss ist mit einer Einbauküche aus ca. 2015 ausgestattet. Im Dachgeschoss ergänzt eine Loggia den Wohnbereich. Von hier aus eröffnet sich ein weiter Blick über das angrenzende Feld. Über eine Raumspartreppe im Essbereich ist der ausgebaute Spitzboden als zusätzlicher Raum erreichbar.
Der Keller bietet viel nutzbare Fläche mit Heizungsraum, Lagerbereichen, Hausanschlussraum sowie einer Waschküche mit zwei Anschlüssen für die Waschmaschinen. Eine Werkstatt ist ebenfalls vorhanden und führt direkt zur Fahrradgarage mit Ausgang in den Hof. Zusätzlich besteht ein Zugang in den Garten.
Das Haus wurde bereits in wichtigen Bereichen modernisiert. Die Fassade ist gedämmt, ebenso das Dach. Kunststofffenster mit 2-fach-Verglasung sind überwiegend verbaut, teilweise bereits 3-fach erneuert. Rollläden sind größtenteils vorhanden. Die Elektrik ist dreiadrig ausgeführt.
Der eingezäunte Garten grenzt direkt an ein Feld und sorgt für Ruhe sowie einen freien Blick ins Grüne. Auf der Terrasse lässt sich der Alltag gut nach draußen verlagern, ob für eine Pause zwischendurch oder einen ruhigen Abend im Freien.
Das Gartenhaus bietet einen geschützten Platz für Geräte, Hobbys oder als Rückzugsort im eigenen Garten. Zwei Garagen und der gepflasterte Hof sorgen dafür, dass die Autos bequem direkt am Haus geparkt werden können.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Die Immobilie befindet sich in Neuhof, einem Ortsteil der Gemeinde Lamspringe im Landkreis Hildesheim. Lamspringe ist geprägt von einer ruhigen, ländlichen Umgebung und einem gewachsenen Ortsbild.
Im Ortskern stehen diverse Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf zur Verfügung, darunter Supermärkte, Bäckereien und kleinere Fachgeschäfte. Ergänzt wird die Infrastruktur durch gastronomische Angebote sowie Dienstleister unterschiedlicher Art. Auch im Bildungsbereich ist die Versorgung gut aufgestellt: Kindergärten, eine Grundschule und die Oberschule befinden sich direkt im Ort. Die medizinische Betreuung wird durch ansässige Allgemeinmediziner, Zahnärzte und Apotheken sichergestellt.
Zahlreiche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten unterstreichen die Attraktivität der Lage. Die naturnahe Umgebung lädt zu Spaziergängen, Wanderungen und Fahrradtouren ein. Zudem sorgen örtliche Vereine und Sporteinrichtungen für ein vielseitiges Freizeitangebot und fördern das gemeinschaftliche Leben im Ort.
Über die nahegelegenen Bundesstraßen sind Städte wie Hildesheim, Bad Gandersheim und Alfeld (Leine) bequem erreichbar. Der öffentliche Nahverkehr ist durch Busverbindungen sichergestellt und bietet Anschluss an die umliegenden Regionen.
Insgesamt vereint Lamspringe eine idyllische Wohnlage im Grünen mit einer soliden Infrastruktur und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten und bietet damit eine ausgewogene Kombination aus Ruhe, Lebensqualität und guter Erreichbarkeit.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.