





In schöner Wohnlage von Völksen steht dieses 1965 auf einem großen Eckgrundstück erbaute Zweifamilienhaus. In Erd- und Obergeschoss befinden sich jeweils gut aufgeteilte 3-Zimmer-Wohnungen, eine mit Süd-Terrasse und eine mit Balkon nach Süd-Osten.
Die beiden Duschbäder mit Fenster wurden vor einigen Jahren modernisiert. Die Kunststofffenster sind aus den 80er Jahren. Es gibt ein Treppenhaus mit jeweiligem Zugang zu den Wohnungen sowie zum Keller. Das Haus ist vollständig unterkellert, in einem Bereich befindet sich die auch bisher genutzte Garage. Die Öl-Brennwert-Heizung datiert aus 2022. In 2005 wurde die Elektrik vollständig erneuert.
Der Dachboden ist über eine kleine Treppe gut erreichbar und damit auch gut nutzbar, ca. 2005 erfolgte ein nicht zu Wohnzwecken dienender Ausbau. So bietet sich zusätzlicher Stauraum.
Der Garten ist pflegeleicht angelegt und verfügt u. a. über ein geräumiges Gartenhaus, welches sich auch zum Verweilen eignet. Eine Stahlblechgarage bietet eine einfache zweite Stellmöglichkeit für ein Fahrzeug.
Möglicherweise kann das Grundstück auch für den Bau eines weiteren Hauses geteilt werden. Dieses kann und wird verkäuferseits verständlicherweise nicht zugesagt. Die Immobilie steht nach Umzug des Verkäufers nun frei und zum Verkauf.
Vielleicht benötigen Sie eine Immobilie für mehrere Generationen? Für sich selbst und Ihre Lieben suchen Sie ein Zuhause, das Sie nach den eigenen Ideen gestalten können? Platz für Ihr Hobby wird eventuell ebenfalls benötigt? Ihr Interesse für diese Offerte ist dann vermutlich bereits geweckt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Weiterführende Informationen erhalten Sie mit dem Exposé - einfach anfordern!
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
Evtl. Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und ohne Gewähr, die Quadratmeterangaben sind Ca.-Werte. Die Ausstattungsmerkmale sind lediglich Beispiele.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Die Immobilie befindet sich in ruhiger Hanglage des zu Springe - Stadt mit rund 30.000 Einwohner in der südlichen Region Hannover - gehörenden Ortes Völksen. Der Bahnhof mit direkter S-Bahn-Verbindung der S 5 nach Hameln / Paderborn und nach Hannover Hbf. / Langenhagen Flughafen liegt rund 1.500 Meter entfernt. Im Ort sind Einkaufsmöglichkeiten, wie Supermarkt und Bäckerei, in wenigen Gehminuten erreicht. Die Entfernung zu diversen Einkaufmöglichkeiten in Springe beträgt rund 4 Kilometer. Durch die unweit vorhandenen Zufahrten auf die B 217 ist eine sehr gute Verkehrsanbindung gegeben. Die nächstgelegene Bushaltestelle in Richtung Springe ist weniger als 200 Meter entfernt. Der Wald bzw. die Felder und Wiesen für ausgedehnte Spaziergänge sind zu Fuß schnell erreicht.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.