





In nachgefragter Wohnlage von Springe befindet sich diese überschaubare vermietete Eigentumswohnung im II. Obergeschoss der Wohnungseigentumsanlage.
Ein geräumiges Wohn-/Schlafzimmer mit Zugang zum großen Westbalkon, eine Wohnküche, das innenliegende Wannenbad, ein Abstellraum und ein Flur bilden das Raumangebot.
Die Wohnung ist langjährig vermietet, die monatliche Kaltmiete beträgt derzeit 235,52 Euro.
Ein Kellerraum gehört mit zur Wohnung. Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl. Es gibt einen gemeinschaftlichen Wasch- sowie einen Fahrradkeller.
Der dazugehörige und gut befahrbare Stellplatz auf dem Hof bietet Platz für ein Fahrzeug. Zzt. ist er nicht vermietet.
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe, die Innenstadt ist zu Fuß ebenfalls schnell erreicht. Zum Bahnhof sind es zu Fuß ca. zehn Minuten. Die nächste Bushaltestelle befindet sich in rund 200 Metern entfernt.
Wenn Sie auf der Suche nach einer kleinen Wohnung als längerfristige Kapitalanlage sind, dann ist hier Ihr Interesse sicherlich bereits geweckt. Mit dem Exposé erhalten Sie weitere Informationen. Ihre Nachricht nehmen wir gern entgegen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Stellplatz
Evtl. Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und ohne Gewähr, die Quadratmeterangaben sind Ca.-Werte. Die Ausstattungsmerkmale sind lediglich Beispiele.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Die Eigentumswohnung befindet sich in der ruhigen Kleinstadt Springe, die Teil der Region Hannover ist und etwa 30.000 Einwohner hat. Die Immobilie liegt nordwestlich vom Stadtzentrum, nur ca. 15 Minuten Fußweg vom Marktplatz entfernt. In kurzer Fußwegentfernung befinden sich mehrere Supermärkte. Für die Freizeitgestaltung stehen entsprechende Angebote im Ort zur Verfügung. Durch die Bushaltestelle in rund 200 Metern Entfernung und die ca. 750 Meter entfernte S-Bahn-Station ist eine gute Verkehrsanbindung gegeben.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.