





Platz für Ideen - Zweifamilienhaus in Harsum mit Charme und Potenzial
Dieses massiv gebaute Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1966 überzeugt durch seine solide Bauweise, ein großzügiges Raumangebot und ein pflegeleichtes Grundstück von rund 686 m². Mit einer Wohnfläche von etwa 135,61 m² bietet es viel Platz zum Wohnen, Leben und Wohlfühlen.
Im Erdgeschoss erwarten Sie ein helles Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche sowie ein Badezimmer mit Wanne und Fenster. Die elektrischen Rollläden sorgen hier für zusätzlichen Komfort.
Das Dachgeschoss weist eine ähnliche Raumaufteilung auf. Es verfügt ebenfalls über ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, eine Küche sowie ein Badezimmer, das im Jahr 2015 modernisiert wurde und mit einer Badewanne ausgestattet ist.
Der Vollkeller bietet neben praktischen Abstellmöglichkeiten eine Waschküche mit Ausgang in den Garten sowie einen Partyraum für gesellige Stunden.
Das Haus verfügt überwiegend über Holzfenster aus dem Baujahr, im Erdgeschoss wurden diese teilweise durch Kunststofffenster ersetzt. Die Böden sind mit Fliesen und Laminat versehen. Beheizt wird das Gebäude über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1999, die auch die zentrale Warmwasserversorgung übernimmt.
Der große Garten lädt zum Entspannen, Spielen und Gärtnern ein. Eine Terrasse bietet dabei den perfekten Platz für sonnige Stunden. Eine Garage rundet das Angebot ab.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Harsum ist eine attraktive Zuckerrübenprovinz am Speckgürtel der Landeshauptstadt Hannover und direkter Nachbar der Welltkulturerbestadt Hildesheim. Die hervorragend ausgebaute Infrastruktur mit der Autobahnanbindung an die A7 und S-Bahn Anbindung an die zwei zuvor genannten Städte machen Harsum zu einem gefragten Wirtschaftsstandort mit ländlich geprägter Umgebung, welche zum Verweilen einlädt. Die Region der Gemarkung Harsum mit ihren fruchtbaren „Schwarzerdeböden“ war schon in der Frühzeit für Ackerbauern und ihre Familien begehrtes Siedlungsland. Heute bietet die große Vereinsvielfalt in allen neun Ortschaften der 12000 Einwohner starken Gemeinde eine enorme Auswahl zur individuellen Freizeitgestaltung.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.